Gottesdienste
20. Mai 10:00 Uhr
(Exaudi) Pfarrer Gottfried Brezger
27. Mai 10:00 Uhr
(Pfingstsonntag) Pfarrer Gottfried Brezger
28. Mai 10:00 Uhr
(Pfingstmontag) Pfarrerin Christiane Jenner
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Gemeindebrief
Aktuelle Ausgabe
Mai
Willkommen in der Ev. Johanneskirchengemeinde!
Pfarrerin Heike Iber und Pfarrer Roland Wicher
beginnen ihren Dienst in der Johannes-Gemeinde
Wir haben einen Nachfolger für Gottfried Brezger, besser gesagt zwei!
Das Besetzungsverfahren ist abgeschlossen und das Konsistorium hat nach Anhörung des Gemeinekirchenrats beschlossen, der Johannesgemeinde das Ehepaar Heike Iber und Roland Wicher zu präsentieren. Beide sind im Entsendungsdienst, zur Zeit in Rixdorf und in Spandau, und haben sich auf die Pfarrstelle in der Johannesgemeinde beworben. Im Pfarrstellenbesetzungsgesetz heißt es:
„Eheleute, die beide die Anstellungsfähigkeit oder die Diensteignung für den Pfarrdienst besitzen und mit einer Verwendung im eingeschränkten Dienstverhältnis mit jeweils halbem Dienstumfang einverstanden sind, können sich gemeinsam auf eine Pfarrstelle bewerben.“
Beide teilen sich also die Pfarrstelle mit jeweils 50% Dienstumfang. Das ist für alle etwas Neues. Am Dienstag, dem 27. März 2012 werden sie sich im Gemeindekirchenrat, am Ostermontag, dem 9.4.2012 im Gottesdienst der Gemeinde vorstellen. Es schließt sich ein Gespräch an, zu dem wir herzlich einladen. Neben der gottesdienstlichen Vorstellung fordert das Pfarrstellenbesetzungsgesetz die Vorstellung der Präsentierten in einer anderen Gemeindeveranstaltung, die eine religionspädagogische Aufgabe darstellt. In diesem Rahmen wird Herr Wicher am Donnerstag, dem 24.5.2012 mit Teamern religionspädagogisch arbeiten. Um 19 Uhr arbeitet Frau Iber mit den Mitarbeitenden im Kindergottesdienst. Diese Schwerpunktsetzung entspricht der Vorstellung der Kandidaten von der Aufteilung ihrer zukünftigen Arbeitsbereiche.
Im nächsten Gemeindebrief werden sich beide ausführlich selbst vorstellen. Hingewiesen sei der guten Ordnung halber auf die möglichen Einspruchsrechte aus dem Gemeindekirchenrat und aus der Gemeinde:
Der Gemeindekirchenrat kann nach Anhörung des Gemeindebeirats die zur Besetzung vorgesehene Person ablehnen, wenn sie nicht das Bekenntnis der Gemeinde teilt, § 10 Abs. 4.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Vorstellung oder Bekanntgabe kann jedes zum Abendmahl zugelassene Gemeindeglied schriftlich Einspruch beim Gemeindekirchenrat einlegen. Jeder Einspruch ist der zur Besetzung vorgesehenen Person mitzuteilen. Der Gemeindekirchenrat gibt ihr oder ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und legt den Einspruch mit seiner eigenen Stellungnahme und gegebenenfalls der Stellungnahme der zur Besetzung vorgesehenen Person dem Konsistorium vor. Über Einsprüche entscheidet die Kirchenleitung. Sie kann einem Einspruch gegen die Lehre nur stattgeben, wenn sie gleichzeitig ein Verfahren wegen Beanstandung der Lehre einleitet (§ 11).
Christiane Jenner und Irmgard Reihlen
Wir begrüßen Sie mit der Losung für den Monat Mai:
Alles, was Gott geschaffen hat, ist gut, und nichts ist
verwerflich, was mit Danksagung empfangen wird.
1. Timotheusbrief 4, 4
Johannes auf einen Blick
GEMEINDE-KALENDER
24. Mai
17:00 Uhr
Öffentliche religionspädagogische Präsentation des Pfarrehepaars Konfirmandenunterricht: Roland Wicher
24. Mai
19:00 Uhr
Öffentliche religionspädagogische Präsentation des Pfarrehepaars
Kindergottesdienst: Heike Iber
27. Mai
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe und Goldener Konfirmation
27. Mai
11:30 Uhr
Musikalische Matinée
28. Mai
10:00 Uhr
Gottesdienst im Grünen, Rotherpark, Kommandantenstr. 9
(bei Regen in der Johanneskirche)

